Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

Yyup® ist ein Tool zum kooperativen Arbeiten in kleinen Gruppen. 
Ziel ist eine sehr einfache Nutzung bei maximaler Sicherheit und Wahrung der Privatsphäre. Daten werden direkt (Peer-to-Peer) ausgetauscht, also ohne Speicherung oder Analyse durch einen fremden Server (Cloud).
Die Kerntechnologie ist das selbst entwickelte Protokoll JIP, welches an statt von TCP genutzt wird. Der verwendete Kommunikationsserver stellt die Verbindung zwischen den pseudonymisierten Clients her, sieht jedoch nicht ob Daten verschickt werden. 
Die Systemvoraussetzungen sind Microsoft Windows (ab Windows 7, 32 oder 64 Bit, x86- oder x64-kompatible CPU) und Internet mit öffentlicher IP. 

WICHTIG: Vor dem Herunterladen, Installieren, Kopieren oder Verwenden des Produktes Yyup® lesen Sie bitte die folgenden Nutzungsbedingungen.
DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN UND AKZEPTIEREN DIE DATENSCHUTZERKLÄRUNG. Diese kann unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: www.yyup.de/datenschutz

 

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") zwischen SynoSoftware GmbH & Co. KG, Starkenburgstraße 10, in 64546 Mörfelden-Walldorf Deutschland, Handelsregistereintrag Amtsgericht Darmstadt HR A 85687 (im Folgenden „SynoSoftware“, „Lizenzgeber" oder „Anbieter“) und Ihnen, einer natürlichen oder juristischen Person ("Sie" oder der "Endbenutzer"), berechtigt Sie zur Nutzung der in Abschnitt 1 dieser Vereinbarung definierten Software. Die in Abschnitt 1 dieser Vereinbarung definierte Software darf unter den im Folgenden aufgeführten Bedingungen auf einem Datenträger gespeichert, per E-Mail versendet, aus dem Internet oder von Servern des Anbieters heruntergeladen oder auf andere Weise beschafft werden.

DIESES DOKUMENT IST KEIN KAUFVERTRAG, SONDERN EINE VEREINBARUNG ÜBER DIE RECHTE DES ENDBENUTZERS. Der Anbieter bleibt Eigentümer des Exemplars der Software und, soweit vorhanden, des physischen Mediums, auf dem die Software für den Verkauf vorliegt, sowie aller Kopien der Software, zu deren Erstellung der Endbenutzer unter den Bedingungen dieser Vereinbarung berechtigt ist.

Durch Klicken auf die Schaltfläche "Ich akzeptiere die Vereinbarung“ beim Installieren, Herunterladen, Kopieren oder Verwenden der Software erklären Sie sich mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie mit einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, klicken Sie auf die Schaltfläche "Ich lehne die Vereinbarung ab". Brechen Sie den Download oder die Installation der Software ab, vernichten oder geben Sie die Software, das Installationsmedium, die zugehörige Dokumentation und den Erwerbsnachweis an den Anbieter oder an dem Ort, an dem Sie die Software erworben haben, zurück.

MIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ZEIGEN SIE AN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS SIE DIESER VEREINBARUNG ZUGESTIMMT HABEN.

1. Software
Mit "Software" wird in dieser Vereinbarung bezeichnet: (i) das mit dieser Vereinbarung ausgelieferte Computerprogramm Yyup® und all dessen Komponenten; (ii) alle Inhalte der Disks, CD-ROMs, DVDs, E-Mails und Anlagen oder sonstiger Medien, denen diese Vereinbarung beigefügt ist, einschließlich der Objektcodeform der Software, die auf einem Datenträger, in einer E-Mail oder durch Herunterladen im Internet bereitgestellt wurde; (iii) alle verwandten erklärenden Schriftdokumente und andere Dokumentationen in Bezug auf die Software, insbesondere Beschreibungen der Software und ihrer Spezifikationen, jede Beschreibung der Softwareeigenschaften oder -funktionen, Beschreibungen der Betriebsumgebung, in der die Software verwendet wird, Anweisungen zu Installation und zum Einsatz der Software ("Dokumentation"); (iv) Kopien der Software, Patches für mögliche Softwarefehler, Hinzufügungen zur Software, Erweiterungen der Software, geänderte Versionen und Aktualisierungen der Softwarebestandteile, sofern zutreffend, deren Nutzung der Anbieter gemäß Artikel 3 dieser Vereinbarung gewährt. Die Software wird ausschließlich in Form von ausführbarem Objektcode ausgeliefert. 

2. Installation, Computer und ein Lizenzschlüssel
Die auf einem Datenträger bereitgestellte, per E-Mail verschickte, aus dem Internet oder von den Servern des Anbieters heruntergeladene oder auf anderem Weg beschaffte Software muss installiert werden. Sie müssen die Software auf einem korrekt konfigurierten Computer installieren, der die in der Dokumentation genannten Mindestvoraussetzungen erfüllt. Die Installationsmethode ist in der Dokumentation beschrieben. Auf dem Computer, auf dem Sie die Software installieren, dürfen keine Computerprogramme und keine Hardware vorhanden sein, die sich negativ auf die Software auswirken könnten. Die Bezeichnung "Computer" erstreckt sich auf Hardware inklusive, jedoch nicht ausschließlich, Personal Computer, Laptops, Arbeitsstationen, Palmtop-Computer, Smartphones, tragbare elektronische Geräte oder andere elektronische Geräte, für die die Software entwickelt wurde und auf denen die Software installiert und/oder eingesetzt wird. Der Begriff "Lizenzschlüssel" bezeichnet die eindeutige Abfolge von Buchstaben und Zahlen, die dem Endbenutzer bereitgestellt wird, um die legale Nutzung der Software in der jeweiligen Version bzw. die Verlängerung der Lizenz gemäß dieser Vereinbarung zu ermöglichen. 

3. Lizenz
Unter der Voraussetzung, dass Sie dieser Vereinbarung zugestimmt haben und sämtliche darin enthaltenen Bestimmungen einhalten, gewährt Ihnen der Anbieter die folgenden Rechte (die "Lizenz"): 
a) Installation und Nutzung: 
Sie erhalten das nicht exklusive und nicht übertragbare Recht, die Software auf der Festplatte eines Computers oder einem ähnlichen Medium zur dauerhaften Datenspeicherung zu installieren, die Software im Arbeitsspeicher eines Computers zu speichern und die Software auf Computern zu implementieren, zu speichern und anzuzeigen. 
b) Lizenzversionen: 
Yyup® Free – eingeschränkte Funktionalität, nur für den Privatgebrauch
Yyup® Pro – Keine Limitierungen, sofern nicht exklusiver Bestandteil anderer Versionen
Yyup® Business – Extrafunktionalitäten für größere Firmen
c) Anzahl der Lizenzen: 
Das Nutzungsrecht für die Software ist durch die Anzahl der Endbenutzer beschränkt. Unter einem "Endbenutzer" ist Folgendes zu verstehen:
Die Installation der Software auf einem Computer; der Umfang einer Lizenz ist ein Computerbenutzer, der Nachrichten über das Programm empfängt und versendet. Die zeitversetzte Nutzung derselben Lizenz auf mehreren Computern ist möglich. Der Endbenutzer darf den Lizenzschlüssel für die Software nur in dem Umfang eingeben, für den er die entsprechende Anzahl von Lizenzen zur Nutzung der Software vom Anbieter erworben hat. Lizenzschlüssel und Passwort bilden ein Konto. Kontodaten und nicht aktivierte Lizenzschlüssel sind vertraulich und dürfen nicht mit Drittparteien geteilt oder von Drittparteien genutzt werden, sofern dies nicht in dieser Vereinbarung oder vom Anbieter erlaubt wurde oder zum Betrieb erforderlich ist. Benachrichtigen Sie den Anbieter unverzüglich, falls Ihr Lizenzschlüssel oder Konto kompromittiert wurde. 
d) Laufzeit der Lizenz 
Ihr Nutzungsrecht für die Software ist zeitlich beschränkt. In der Regel beläuft sich diese Laufzeit auf 365 Tage, ausgenommen Yyup® Free, Testzeiträume und / oder durch Gutschriften bzw. Kumulierung mit einer weiteren ungenutzten Nicht-Test-Lizenz. Die Laufzeit ist der Rechnung der Bestellung entnehmbar oder im Programm Yyup® unter den Reiter „Hilfe“ -> „Lizenz“ einsehbar. 
f) Ablauf und Kündigung der Lizenz 
Die Lizenz läuft automatisch zum Ende des jeweiligen Lizenzzeitraums aus und fällt, wenn nicht verlängert, auf die Free-Version zurück. Der Lizenzgeber behält sich vor Lizenzen / Konten zu löschen, wenn diese eine Free-Lizenz zugeordnet sind und über einen Zeitraum von sechs Monaten nicht genutzt wurden. Sollten Sie eine Ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung verletzen, ist der Anbieter berechtigt, diese außerordentlich zu kündigen und, ggf. auf dem Rechtsweg, etwaige weitere Ansprüche geltend zu machen. Bei Ablauf der Lizenz ist diese gemäß des darauffolgenden Lizenzstandes zu nutzen, bei einer Kündigung der Lizenz müssen Sie die Software und ggf. alle Sicherungskopien sofort löschen, zerstören oder auf eigene Kosten an den Lizenzgeber oder das Geschäft zurückgeben, in dem Sie die Software erworben haben. Nach Ablauf oder Kündigung der Lizenz ist der Anbieter berechtigt, das Recht des Endbenutzers zur Nutzung der Softwarefunktionen zurückzuziehen, für die eine Verbindung zu Servern des Anbieters oder zu Servern von Drittanbietern erforderlich ist.

4. Funktionen mit Datenerfassung und Anforderungen an die Internetverbindung
Für den korrekten Betrieb benötigt die Software eine Internetverbindung und muss in der Lage sein, sich in regelmäßigen Abständen mit den Servern des Anbieters, Servern einer Drittpartei und entsprechenden Datenerfassungen gemäß der Datenschutzrichtlinie zu verbinden. Die Verbindung mit dem Internet und den entsprechenden Datenerfassungen ist für die folgenden Funktionen der Software erforderlich: 
a) Der Anbieter hat das Recht, von Zeit zu Zeit Aktualisierungen für die Software („Updates“) bereitzustellen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt Updates automatisch zu installieren oder ein Update zu verlangen. 
b) Die Software enthält eine Funktion zum Überprüfen des lokalen Netzwerks des Endbenutzers um verbundene Geräte und/oder zu verbindende Kommunikationspartner zu finden. Diese Funktion benötigt Informationen über das Netzwerk und des lokalen Computers, inklusive IP-Adresse des Gerätes zusammen mit Lizenzinformationen. Diese Funktion liefert unter Umständen auch Informationen zur Verfügbarkeit von Sicherheitssoftwarelösungen zum Schutz von Geräten im lokalen Netzwerk.
Für die in dieser Vereinbarung festgelegten Zwecke werden Daten gesammelt, verarbeitet und gespeichert, mit denen der Anbieter Sie gemäß der Datenschutzrichtlinie identifizieren kann. Sie stimmen zu, dass der Anbieter mit eigenen Mitteln überprüfen darf, ob Sie die Software in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung nutzen. Sie erkennen an, dass es für die in dieser Vereinbarung festgelegten Zwecke erforderlich ist, dass Ihre Daten zwischen der Software und den Computersystemen des Anbieters bzw. denen seiner Geschäftspartner im Rahmen des Distributions- und Verteilungsnetzwerks des Anbieters übertragen werden, um die Funktionstüchtigkeit der Software und die Genehmigung zu deren Nutzung sowie die Rechte des Anbieters zu schützen. 
Mit Abschluss dieser Vereinbarung willigen Sie zudem in die Übertragung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Anbieter bzw. seine Geschäftspartner ein, soweit eine solche Nutzung zur Abrechnung und zur Erfüllung dieser Vereinbarung und zum Übertragen von Benachrichtigungen auf Ihren Computer erforderlich ist. Sie stimmen dem Empfang von Benachrichtigungen und Nachrichten zu, inklusive, jedoch nicht ausschließlich, Marketinginformationen. 
Details zur Privatsphäre, zum Schutz persönlicher Daten und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in der Datenschutzrichtlinie auf der Webseite des Anbieters oder direkt beim Installationsprozess. Sie finden diese Informationen außerdem im Hilfebereich der Software.

4.1 Early Access Yyup® Version
Durch den Early Access Zugang zur Anwendung Yyup®, im Folgenden Early Access Version, erklären Sie sich damit einverstanden, einen frühen Zugriff auf die Anwendung zu erhalten („Early-Access”). Diese Version der Anwendung kann mit größer Wahrscheinlichkeit Fehler, Bugs oder andere Probleme enthalten, die in der Standardversion nicht enthalten sind („Standardversion”).
Die Early Access Version wird „wie gesehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Das Entwicklungsunternehmen, Lizenzgeber und/oder Lieferanten geben keine Gewährleistungen, Garantien oder Verpflichtungen in Bezug auf die Early Access Version (einschließlich ihres Inhalts, spezifische Funktionen oder Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit oder Fähigkeit).
Daher immer die Möglichkeit besteht, dass etwas nicht so funktioniert, wie es sein sollte, sind nicht verpflichtet, Early Access-Funktionen in die Standardversion aufzunehmen. Außerdem können wir Änderungen an der Early Access Version vornehmen oder deren Einführung einstellen.
Die Veröffentlichung in der Standardversion kann von den Early-Access-Funktionen abweichen. Sie verstehen und stimmen zu, dass ein alleiniges Recht und ein einziges Rechtsmittel in Bezug auf Ihre mögliche Unzufriedenheit mit der Nutzung der Early Access Version der Datenschutzbestimmungen darin besteht, diese Nutzung einzustellen.
Für den bedauerlichen Fall, dass einzelne Funktionen in der Early Access Yyup Version nicht funktionieren sollten, bitten wir um aufrichtige Entschuldigung, wir verstehen, dass diese Situation bedauerlich und unangenehm für Sie ist.
Möchten Sie die Verwendung der Early Access Yyup Version zu irgendeinem Zeitpunkt beenden, können Sie die Anwendung löschen und deinstallieren.
Dieser Abschnitt zum frühen Zugriff gilt in Bezug auf die Early Access Version bis zu deren Veröffentlichung in der Standardversion oder deren Einstellung.

5. Ausübung der Rechte des Endbenutzers
Sie müssen Ihre Rechte als Endbenutzer selbst oder gegebenenfalls über Ihre Angestellten ausüben. Sie dürfen die Software ausschließlich zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit und zum Schutz der Computer verwenden, für die Sie eine Lizenz erworben haben.

6. Beschränkungen der Rechte
Es ist untersagt, die Software zu kopieren, zu verbreiten oder aufzuteilen. Außerdem dürfen keine abgeleiteten Versionen erstellt werden. Für die Nutzung der Software gelten die folgenden Einschränkungen:
a) Sie dürfen eine Kopie der Software auf einem Medium zur dauerhaften Speicherung als Sicherungskopie erstellen.
b) Jegliche von den Bestimmungen dieser Vereinbarung abweichende Nutzung, Modifikation, Übersetzung oder Reproduktion der Software sowie die Einräumung von Rechten zur Nutzung der Software oder von Kopien der Software ist untersagt.
c) Die Software darf nicht an andere Personen verkauft, sublizenziert oder vermietet werden. Ebenso darf die Software nicht von einer anderen Person gemietet, oder einer anderen Person ausgeliehen werden. Die Software Variante Yyup® Free darf nicht zur gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden.
d) Der Quellcode der Software darf nicht durch Reverse-Engineering analysiert, dekompiliert oder disassembliert oder auf andere Weise beschafft werden, soweit eine solche Beschränkung nicht ausdrücklich gesetzlichen Bestimmungen widerspricht.
e) Sie verpflichten sich, die Software nur in Übereinstimmung mit allen am Verwendungsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden, insbesondere gemäß den Beschränkungen, die sich aus dem Urheberrecht und anderen Rechten an geistigem Eigentum ergeben.
f) Sie verpflichten sich, die Software und ihre Funktionen nur so zu nutzen, dass der Zugriff anderer Endbenutzer auf die betreffenden Dienste nicht eingeschränkt wird. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang gegenüber einzelnen Endbenutzer einzuschränken, damit die Dienste von möglichst vielen Endbenutzern verwendet werden können. Dies kann auch bedeuten, dass die Nutzung beliebiger Softwarefunktionen vollständig gesperrt wird und dass Daten sowie Informationen im Zusammenhang mit bestimmten Funktionen der Software von den Servern des Anbieters bzw. Dritter gelöscht werden.
g) Sie verpflichten sich hiermit, keine Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Konto bzw. Lizenzschlüssel auszuführen, die den Bestimmungen dieser Vereinbarung widersprechen oder die dazu führen, dass der Lizenzschlüssel an unbefugte Personen weitergegeben wird, z. B. durch die Übertragung von benutzten oder nicht benutzten Lizenzschlüsseln in jeglicher Form oder die nicht autorisierte Verteilung von duplizierten oder generierten Lizenzschlüsseln oder die Nutzung der Software im Zusammenhang mit einem Lizenzschlüssel, der aus einer anderen Quelle als direkt vom Anbieter beschafft wurde.

7. Urheberrecht
Die Software und alle Rechte einschließlich des Rechtstitels und der geistigen Eigentumsrechte daran sind Eigentum des Lizenzgebers und/oder seiner Lizenzgeber. Sie unterliegen dem Schutz der Bestimmungen internationaler Abkommen und aller sonstigen geltenden Gesetze des Landes, in dem die Software verwendet wird. Die Struktur, die Aufteilung und der Code der Software sind Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Lizenzgebers und/oder seiner Lizenzgeber. Die Software darf nicht kopiert werden, wobei lediglich die in Abschnitt 6(a) angegebener Ausnahme gilt. Alle gemäß dieser Vereinbarung zulässigen Kopien müssen dieselben Urheberrechts- und Eigentümerhinweise wie die ursprüngliche Software enthalten. Wenn Sie in Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung Quellcode durch Reverse-Engineering analysieren, dekompilieren oder disassemblieren oder versuchen, sich den Quellcode auf andere Weise zu beschaffen, gehen automatisch sämtliche dadurch gewonnenen Informationen unwiderruflich und unmittelbar in das Eigentum des Anbieters über. Weiterhin ist der Anbieter in diesem Fall berechtigt, etwaige weitere Ansprüche aus Ihrem Verstoß gegen diese Vereinbarung geltend zu machen.

8. Rechtevorbehalt
Mit Ausnahme der Rechte, die Ihnen als Endbenutzer der Software in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährt werden, behält sich der Anbieter alle Rechte an der Software vor.

9. Versionen in verschiedenen Sprachen/auf mehreren Datenträgern, mehrere Exemplare
Wenn die Software mehrere Plattformen oder Sprachen unterstützt, oder wenn Sie mehrere Exemplare der Software erhalten haben, darf die Software nur auf derjenigen Anzahl von Computern und nur in den Versionen verwendet werden, für die Sie eine Lizenz erworben haben. Es dürfen keine Versionen oder Kopien der Software, die von Ihnen nicht verwendet werden, an andere Personen verkauft, vermietet, sublizenziert, verliehen oder auf diese übertragen werden.

10. Beginn und Gültigkeitsdauer der Vereinbarung
Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie sich mit ihren Bestimmungen einverstanden erklären. Sie können diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem Sie die Software, die Lizenzschlüssel, jeweils alle Sicherungskopien und, falls vorhanden, alle vom Anbieter oder seinen Geschäftspartnern zur Verfügung gestellten zugehörigen Materialien dauerhaft löschen, sie zerstören bzw. auf eigene Kosten zurückgeben. Unabhängig von der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung und der Art und Weise ihres Ablaufs bzw. ihrer Kündigung behalten die Bestimmungen der Abschnitte 7, 8, 11, 13, 19 und 21 auf unbegrenzte Zeit ihre Gültigkeit.

11. AUSDRÜCKLICHE ERKLÄRUNGEN DES ENDBENUTZERS
ALS ENDBENUTZER ERKENNEN SIE AN, DASS DIE SOFTWARE IM JEWEILIGEN IST-ZUSTAND UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT WIRD, SOWEIT DIES IM RAHMEN DER GELTENDEN GESETZE ZULÄSSIG IST. WEDER DER ANBIETER NOCH SEINE LIZENZGEBER ODER DIE RECHTEINHABER GEWÄHREN AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE KEINE ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON PATENTEN, URHEBER- UND MARKENRECHTEN ODER SONSTIGEN RECHTEN DRITTER. ES BESTEHT VON SEITEN DES ANBIETERS ODER DRITTER KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN ODER DASS DIE SOFTWARE STÖRUNGS- UND FEHLERFREI AUSGEFÜHRT WIRD. SIE ÜBERNEHMEN DIE VOLLE VERANTWORTUNG UND DAS VOLLE RISIKO HINSICHTLICH DER AUSWAHL DER SOFTWARE ZUM ERREICHEN DER VON IHNEN BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE SOWIE FÜR INSTALLATION UND NUTZUNG DER SOFTWARE UND DEN MIT DIESER ERZIELTEN ERGEBNISSEN.

12. Keine weiteren Verpflichtungen
Aus dieser Vereinbarung ergeben sich für den Anbieter und seine Lizenzgeber keine weiteren Verpflichtungen außer den explizit aufgeführten.

13. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
SOWEIT IM RAHMEN DER GELTENDEN GESETZE ZULÄSSIG, ÜBERNEHMEN DER ANBIETER, SEINE ANGESTELLTEN UND SEINE LIZENZGEBER KEINERLEI HAFTUNG FÜR ENTGANGENE GEWINNE, ERTRÄGE ODER VERKÄUFE. VON DER HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN SIND AUSSERDEM DATENVERLUSTE, BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZTEILE ODER DIENSTE, SACH- UND PERSONENSCHÄDEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, DER VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN SOWIE JEGLICHE ANDERE NEBEN-, VERMÖGENS- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE INFOLGE DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN. DA IN BESTIMMTEN LÄNDERN UND UNTER BESTIMMTEN GESETZEN EIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS NICHT ZULÄSSIG IST, EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG JEDOCH MÖGLICH, BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG DES ANBIETERS, SEINER ANGESTELLTEN UND LIZENZGEBER AUF DEN FÜR DIE LIZENZ ENTRICHTETEN PREIS.

14. Gesetzlich verankerte Verbraucherrechte haben im Konfliktfall Vorrang vor den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

15. Technischer Support
Die vom Lizenzgeber SYNOSOFTWARE GMBH & CO. KG bzw. die vom Lizenzgeber beauftragten Dritten erbringen jeglichen technischen Support ausschließlich nach eigenem Ermessen und ohne diesbezügliche Zusicherungen oder Gewährleistungen. Endbenutzer sind verpflichtet, vor der Inanspruchnahme von Supportleistungen eine Sicherungskopie aller vorhandenen Daten, Softwareanwendungen und sonstigen Programme zu erstellen. Der Lizenzgeber bzw. die vom Lizenzgeber beauftragten Dritten übernehmen keinerlei Haftung für Datenverluste, Sach- und Vermögensschäden (insb. Schäden an Software und Hardware) oder entgangene Gewinne infolge der Erbringung von Supportleistungen. Der Lizenzgeber bzw. die vom Lizenzgeber beauftragten Dritten sichern nicht zu, dass ein bestimmtes Problem auf dem Wege des technischen Support gelöst werden kann, und behalten sich das Recht vor, die Arbeit an einem Problem ggf. einzustellen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Erbringung von Supportleistungen nach eigenem Ermessen vorübergehend auszusetzen, ganz einzustellen oder im konkreten Einzelfall abzulehnen. Für die Bereitstellung des technischen Supports sind unter Umständen Lizenzinformationen, Informationen und andere Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie erforderlich.

16. Übertragung der Lizenz
Die Software darf von einem Computersystem auf ein anderes übertragen werden, sofern dabei nicht gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen wird. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anderweitig geregelt, ist es dem Endbenutzer gestattet, die Lizenz und alle Rechte aus dieser Vereinbarung an einen anderen Endbenutzer zu übertragen, sofern der Anbieter dem zustimmt und die folgenden Voraussetzungen beachtet werden: 
(i) Der ursprüngliche Endbenutzer darf keine Kopien der Software zurückbehalten. 
(ii) Die Übertragung der Rechte muss direkt erfolgen, d. h. vom ursprünglichen Endbenutzer an den neuen Endbenutzer. 
(iii) Der neue Endbenutzer muss sämtliche Rechte und Pflichten des ursprünglichen Endbenutzers aus dieser Vereinbarung übernehmen. 
(iv) Der ursprüngliche Endbenutzer muss dem neuen Endbenutzer einen der in Abschnitt 17 genannten Nachweise für die Gültigkeit der Softwarelizenz übereignen.

17. Gültigkeitsnachweis für die Softwarelizenz
Der Endbenutzer kann seine Nutzungsrechte an der Software auf eine der folgenden Arten nachweisen: (i) über ein Lizenzzertifikat, das vom Anbieter oder einem von diesem beauftragten Dritten ausgestellt wurde; (ii) über eine schriftliche Lizenzvereinbarung, falls abgeschlossen; (iii) durch Vorlage einer E-Mail des Anbieters mit den Lizenzdaten. Zur Überprüfung der Echtheit der Software sind unter Umständen Lizenzinformationen und Identifikationsdaten des Endbenutzers gemäß der Datenschutzrichtlinie erforderlich. 

18. Lizenzvergabe an Behörden und die US-Regierung
Für die Lizenzvergabe an Behörden, insbesondere an Stellen der US-Regierung, gelten ausschließlich die in dieser Vereinbarung beschriebenen Lizenzrechte und Einschränkungen.

19. Einhaltung von Handelskontrollen
a) Sie werden die Software nicht direkt oder indirekt an andere Personen exportieren, reexportieren, übertragen oder auf andere Arten verfügbar machen, auf eine Art verwenden oder sich an Handlungen beteiligen, die zu einer Verletzung der Handelskontrollgesetze durch oder zu sonstigen negativen Folgen für den Lizenzgeber oder eines der übergeordneten Unternehmen, die Tochtergesellschaften des Lizenzgebers oder die Tochtergesellschaften der übergeordneten Unternehmen sowie die Entitäten unter der Kontrolle der übergeordneten Unternehmen (im Folgenden „angeschlossene Unternehmen“) führen könnten. Zu diesen Handelskontrollgesetzen zählen: (i) Alle Gesetze, die Lizenzierungsanforderungen zum Export, Reexport oder zur Übertragung von Waren, Software, Technologie oder Dienstleistungen kontrollieren, einschränken oder auferlegen und die von Regierungen, Bundesstaaten/Bundesländern oder Regulierungsbehörden in den USA, in Singapur, in Großbritannien, der Europäischen Union oder ihren Mitgliedsstaaten oder in anderen Ländern eingeführt oder übernommen wurden, in denen die Verpflichtungen der Vereinbarung gelten, oder in denen der Lizenzgeber oder eines der angeschlossenen Unternehmen sesshaft oder tätig ist (im Folgenden „Gesetze“); (ii) alle sonstigen wirtschaftlichen, finanziellen oder handelsbezogenen Sanktionen, Einschränkungen, Embargos, Import- oder Exportbeschränkungen, Verbote von Vermögens- oder Assetübertragungen oder von Dienstleistungen sowie alle gleichwertigen Maßnahmen, die von Regierungen, Bundesstaaten/Bundesländern oder Regulierungsbehörden in den USA, in Singapur, in Großbritannien, der Europäischen Union oder ihren Mitgliedsstaaten oder in anderen Ländern eingeführt oder übernommen wurden, in denen die Verpflichtungen der Vereinbarung gelten, oder in denen der Lizenzgeber oder eines der angeschlossenen Unternehmen sesshaft oder tätig ist (im Folgenden „Sanktionsgesetze“).
b) Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die eigenen Verpflichtungen im Rahmen dieser Bestimmungen fristlos aufzuheben oder die Bestimmungen fristlos aufzukündigen, falls Folgendes eintritt: 
(i) Der Lizenzgeber hat nach eigenem Ermessen festgestellt, dass ein Benutzer die Bestimmungen in Artikel 19.a dieser Vereinbarung verletzt hat oder vermutlich verletzen wird; oder (ii) ein Endbenutzer und/oder die Software fällt unter die Handelskontrollgesetze, und der Lizenzgeber ist nach eigenem Ermessen der Ansicht, dass die weitere Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vereinbarung dazu führen könnte, dass der Lizenzgeber oder ein angeschlossenes Unternehmen die Handelskontrollgesetze verletzt oder dass sonstige negative Folgen zu erwarten sind. 
c) Die Vereinbarung ist nicht darauf ausgelegt und darf nicht so interpretiert oder ausgelegt werden, dass eine der Parteien dazu aufgefordert oder verpflichtet wird, auf irgendeine Weise zu handeln oder Handlungen zu unterlassen (oder Handlungen bzw. deren Unterlassung zuzustimmen), die geltende Handelskontrollgesetze verletzt oder gemäß dieser Gesetze unter Strafe steht oder verboten ist.

20. Kündigungen
Alle Kündigungen sowie zurückgegebene Software und Dokumentation sind an folgende Adresse zu senden: SynoSoftware GmbH & Co. KG, Starkenburgstraße 10, D-64546 Mörfelden-Walldorf.

21. Geltendes Recht, Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Endbenutzer und Anbieter vereinbaren, dass gesetzliche Bestimmungen zur Konfliktlösung und UN-Kaufrecht nicht zur Anwendung kommen. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass als Gerichtsstand für alle Streitfälle mit dem Anbieter oder bezüglich Ihrer Verwendung der Software das Amtsgericht Darmstadt vereinbart wird.

22. Allgemeine Bestimmungen
Wenn eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder uneinklagbar ist, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung. Diese bleiben unter den hier festgelegten Bedingungen gültig und einklagbar. Bei Widersprüchen zwischen übersetzten Versionen dieser Vereinbarung hat die deutsche Version Vorrang. Änderungen an dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen von einem bevollmächtigten Vertreter des Anbieters unterzeichnet werden. 

Dies ist die vollständige Vereinbarung zwischen dem Anbieter und Ihnen in Bezug auf die Software. Sie ersetzt alle vorigen Darstellungen, Diskussionen, Unternehmungen, Kommunikationen und Werbungen in Bezug auf die Software.


© 2023 SynoSoftware GmbH & Co. KG, Alle Rechte vorbehalten. EULA Stand JUNI 2023 

Für die Entwicklung Yyups genutzte externe Projekte:
Python: www.python.org, PSF-Lizenz: docs.python.org/2/license.html#psf-license
pyCrypto: pypi.org/project/pycrypto, Public Domain
pyCryptodome: www.pycryptodome.org, Public Domain & BSD 2-Klausel-Lizenz: www.pycryptodome.org/src/license
PySide: www.qt.io/qt-for-python, LGPL-Lizenz: www.gnu.org/licenses/lgpl-3.0.de.html

Icons und Töne stammen aus folgenden Quellen:
Yusuke Kamiyamane p.yusukekamiyamane.com
Fatcow Web Hosting www.fatcow.com/free-icons
VisualPharm www.visualpharm.com
Mihaiciuc Bogdan bogo-d.deviantart.com
GraphicLoads graphicloads.com
Notfifcation Sound notificationsounds.com

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